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Ralli1980

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1

Donnerstag, 24. März 2011, 14:10

Schwangere

Tach zusammen,

ich hab da mal eine Frage bezüglich Schwangeren.
Eine Bekannte von mir ist in besagtem zustand und Arbeitet bei einer Größeren Drogeriemarkt Kette (Reimt sich auf lecker :pssst: )
Da diese besagten Läden bei uns in der Umgebung öfter Überfallen werden als Leute Einkaufen gehen, stellt sich die Frage wie das bei einer Schwangeren aussieht?

Kann man da irgendwelche Ansprüche stellen bezüglich nur Vormittags zu Arbeiten (Halbtagsstelle) ?
Kann man eventuell drauf bestehen das man nur noch zu zweit Arbeitet?
Kann man da überhaupt was zu sagen?

Wäre schön wenn mir jemand was dazu sagen könnte.
Danke schonmal für die Mühen

Gruß Ralli1980
Wer zuletzt lacht, denkt zu langsam....

:ada: 2009 :klatsch:
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2

Donnerstag, 24. März 2011, 18:25

Hallo Ralli!

Hast du dir mal das Mutterschaftsschutzgesetz durchgelesen?

Eventuell steht da etwas darüber drin.

Habe jetzt keine Zeit mir selber alles durch zu lesen.

Gruß
Heinrich
Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!
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JuRe

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3

Samstag, 26. März 2011, 14:25

Hallo...
Vielleicht ein Hinweisschild an die Eingangstür hängen: "Schwangere Verkäuferin - Überfallen verboten" :gruenwink:

Spass bei Seite, da der Überfall auf einen Drogeriemarkt nicht zur alltäglichen Arbeit gehört wird man da wohl keine Chancen haben. Aber wenn sie sich bei der Arbeit viel bücken muss, um Regale einzuräumen und dabei auch noch schwer heben, tragen und schieben muss könnte sie sich mit ihrem Arzt dahingehend einigen, dass er ihr ein Berufsverbot ausspricht. Entweder die tagliche Arbeitszeit dadurch begrenzt oder die Arbeit gänzlich verbietet.

Sie bekommt ihr Geld vom AG weiter bis zum Übergang in den Mutterschutz und der AG macht den gazahlten Lohn bei einer Art Mutterschaftslkasse wieder geltend, somit haben beide keinen Nachteil dadurch.

Ich verstehe deine Bedenken, aber um hier etwas zu erreichen wird man etwas "Kreativität" an den Tag legen müssen. Was nicht den Eindruck erwecken soll dass ich voreingenommen über Schwangere denke, aber es gibt genug Berufe, von denen man es nicht denkt wo solche Berufsvebote zwingend erforderlich sind (Arzthelferinnen, Laborantinnen, Frisörinnen etc...).

Gruß JuRe

Gruß JuRe

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