Hallo...
Vielleicht ein Hinweisschild an die Eingangstür hängen: "Schwangere Verkäuferin - Überfallen verboten" :

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Spass bei Seite, da der Überfall auf einen Drogeriemarkt nicht zur alltäglichen Arbeit gehört wird man da wohl keine Chancen haben. Aber wenn sie sich bei der Arbeit viel bücken muss, um Regale einzuräumen und dabei auch noch schwer heben, tragen und schieben muss könnte sie sich mit ihrem Arzt dahingehend einigen, dass er ihr ein Berufsverbot ausspricht. Entweder die tagliche Arbeitszeit dadurch begrenzt oder die Arbeit gänzlich verbietet.
Sie bekommt ihr Geld vom AG weiter bis zum Übergang in den Mutterschutz und der AG macht den gazahlten Lohn bei einer Art Mutterschaftslkasse wieder geltend, somit haben beide keinen Nachteil dadurch.
Ich verstehe deine Bedenken, aber um hier etwas zu erreichen wird man etwas "Kreativität" an den Tag legen müssen. Was nicht den Eindruck erwecken soll dass ich voreingenommen über Schwangere denke, aber es gibt genug Berufe, von denen man es nicht denkt wo solche Berufsvebote zwingend erforderlich sind (Arzthelferinnen, Laborantinnen, Frisörinnen etc...).
Gruß JuRe
Gruß JuRe