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Arzi

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Sonntag, 23. Juli 2006, 12:31

Urlaub abgelehnt!*

Urlaub abgelehnt!

Urlaub gehört für die meisten zur schönsten Zeit des Jahres. In den meisten Firmen wird frühzeitig geplant. In der Regel lassen sich bei guter Organisation die Vorstellungen der Mitarbeiter und betriebliche Interessen meistens vereinbaren - aber eben nicht immer. Bei verschiedenen so genannten betrieblichen Belangen dürfen Chefs den Urlaubsantrag ablehnen - und unter Umständen den Mitarbeiter sogar aus dem Urlaub zurückrufen

Betriebliche Gründe aufweisen
Wenn die Situation in Ihrer Firma es nicht erlaubt, dass ein Mitarbeiter Urlaub nimmt, können Sie seinen Urlaubsantrag ablehnen. Dazu müssen Sie rechtlich einwandfreie Argument aufweisen. Gründe für eine Ablehnung sind
z.B.:
Unterbesetzung im Betrieb wegen besonders hohen Krankheitsstandes oder Kündigung von Mitarbeitern
Vertretungsmöglichkeiten
Stillstandszeiten, Betriebsstörungen, Wartezeiten
unerwarteter Arbeitsanstieg zum Beispiel wegen zusätzlicher Aufträge
besonders arbeitsintensive Zeit bedingt durch die Eigenart der Branche (saisonale Spitzenzeiten)

Arbeitgeber trägt Stornokosten
Wenn Sie den Urlaub ohne einen dieser Gründe ablehnen, kann der Arbeitnehmer unter Umständen einen Ersatzurlaubsanspruch als Schadensersatz geltend machen. Auch wenn Sie aus genannten Gründen - z.B. wenn nur dieser Arbeitnehmer eine bestimmt Maschine reparieren oder betätigen kann - diesen aus dem Urlaub zurückrufen, müssen Sie die Kosten des Arbeitnehmers tragen. Wenn Sie kurzfristig den Urlaubsantrag widerrufen zahlen Sie z.B. ebenso Sie die Stornokosten des Angestellten.

Soziale Kriterien entscheidend
Wenn mehrere Arbeitnehmer zur gleichen Zeit einen Urlaubsantrag einreichen, dies aber aus betrieblichen Gründen nicht allen genehmigt werden kann, so entscheiden z.B. soziale Kriterien, wer Urlaub erhält. Arbeitnehmer mit Familie haben Vorrang vor Alleinstehenden - vorausgesetzt, sie sind wegen der schulpflichtigen Kinder auf die Ferienmonate angewiesen. Außerdem kann die Dauer der Betriebszugehörigkeit im Urlaubsstreit den Ausschlag geben.
Betriebliche Belange gehen vor
Aber: Auch Familienväter und -mütter müssen Rücksicht auf die betrieblichen Belange nehmen. Auch Urlaub in den Ferien kann aus oben genannten Gründen gestrichen werden.

Betriebsferien anordnen
Wenn es in Ihrem Unternehmen keinen Betriebsrat gibt, können Sie aus betrieblichen Gründen Betriebsferien anordnen. In Betrieben mit Fließbändern sind Betriebsferien zum Beispiel an der Tagesordnung. Ist ein Betriebsrat vorhanden, so geht natürlich nichts ohne ihn.

Einvernehmlich Abstimmung
Betriebsferien können Sie durchaus auch "einvernehmlich" festlegen, ohne betrieblichen Hintergrund. Individuelle Urlaubswünsche von Arbeitnehmern müssen bei vom Arbeitgeber eingeführten Betriebsferien hinter den Belangen des Unternehmens zurückstehen.
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